Sie sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und bevorzugen eine externe Lösung? Wir nehmen für Sie die Rolle als externer Datenschutzbeauftragter wahr und übernehmen die Betreuung Ihrer Datenschutzorganisation. Als spezialiserter Dienstleister unterstützen wir Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Datenschutzes und beraten Sie ganzheitlich zu datenschutzrelevanten Themen. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen und von den Vorteilen eines externen Datenschutzbeauftragten. Die Beratung und Betreuung kann durch eine Fachkraft für Datenschutz oder durch einen Anwalt erfolgen.
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die innerhalb einer Organisation auf die Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes hinwirkt. Dabei kann die Person interner wie zum Beispiel ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder externer Datenschutzbeauftragter sein. Ein Datenschutzbeauftragter darf laut Gesetz lediglich eine Person sein, die das zur Erfüllung der Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten nötige Fachwissen besitzt. Das nötige Fachwissen bestimmt sich je nach Umfang.
Viele Unternehmen sind gemäß Art. 37 EU-DSGVO und gemäß Art. 38 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, dessen Aufgaben in Art. 38 und Art. 39 der EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) geregelt sind. Dabei hat der Datenschutzbeauftragte Funktionen gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen sowie Aufgaben innerhalb des eigenen Unternehmens. Unternehmen müssen in folgenden Fällen einen Datenschutzbeauftragten benennen:
Der Preis für die Dienstleistung hängt von verschiedenen Markmalen Ihres Unternehmens ab. Dazu gehören zum Beispiel die Qualifikationsstufe, die Größe Ihres Unternehmens und Ihre Branche. Die Kosten setzen sich daher individuell zusammen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!